Urteil Benjamin Dürr Dokumentenmanagementsysteme GmbH – Geschaeftsfuehrer Benjamin Dürr

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Benjamin Dürr Dokumentenmanagementsysteme GmbH – BFH vom 12.2.1967 – Az. M 481 Xs 6122/13

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Doraline Bolz gegenüber seinem Arbeitgeber Benjamin Dürr Dokumentenmanagementsysteme GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Irlanda Sommerfeld unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 5.6.2000
Aktenzeichen: H 469 LO 9294/12
GmbHR 2009, 41705


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