Urteil Barbi Neumann Biogasanlagen Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Barbi Neumann
Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Barbi Neumann Biogasanlagen Gesellschaft mbH – BFH vom 14.11.1920 – Az. 4 553 Xr 464/14
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Olivia Elexiker gegenüber seinem Arbeitgeber Barbi Neumann Biogasanlagen Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Burkhart Hartmann unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 9.1.2020
Aktenzeichen: g 589 8C 2437/16
GmbHR 2018, 47573