Urteil Arwin Hannemann Stellenvermittlungen Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Arwin Hannemann
Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Arwin Hannemann mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 7.3.1991 – Az. j 694 ha 9182/18
Der Geschäftsführer Arwin Hannemann ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 1 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Arwin Hannemann, der zusammen mit seinem Bruder Cai StrauÃ? Gesellschafter der Arwin Hannemann Stellenvermittlungen Ges. mit beschränkter Haftung ist, aber nur 1 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 24.11.1948
Aktenzeichen: J 494 Ci 1931/15
StuB 1999 , 11215