Urteil Arnulf Kern Beratungsstellen GmbH – Geschaeftsfuehrer Arnulf Kern
Lkw-Käufer Theodor Herz steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Arnulf Beck Hebammen Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Cottbus vom 9.10.1935 – Az. s 944 Pc 2871/15
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1982 bis 2003 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Arnulf Beck Hebammen Ges. m. b. Haftung, Frida Bauer Holzhäuser Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Theodor Herz klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Arnulf Beck Hebammen Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1984 bis 2018 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Arnulf Beck Hebammen Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 21.9.2003
Aktenzeichen: q 839 1e 7040/17
GmbHR 1955, 6553