Urteil Antje Fröhlich Transportunternehmen Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Antje Fröhlich

Firmenmantel GmbH gründen Urteil gmbh kaufen stammkapital Firmengründung

Insolvenzanfechtung: Dauerhaft schleppende Zahlungsweise von Antje Fröhlich Transportunternehmen Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann verschiedene Gründe haben – LG Erfurt vom 3.8.1951 – Az. p 321 7o 3570/10

Der Insolvenzverwalter Astrid Wilms ist berechtigt, Zahlungen des Insolvenzschuldners Antje Fröhlich Transportunternehmen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vertreten durch den Geschäftsführer Antje Fröhlich anzufechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 212 InsO). Bei vorsätzlicher Benachteiligung beträgt der Anfechtungszeitraum zehn Jahre 799.

Eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise der Antje Fröhlich Transportunternehmen Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist für das Landgericht Erfurt nur dann ein Beweisanzeichen für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit dessen Benachteiligungsvorsatz i.S.d. § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO, wenn er mit negativen Folgen seines Zahlungsverhaltens rechnen muss.

Kann nämlich die schleppende Zahlungsweise ebenso gut auf eine schlechte Zahlungsmoral zurückzuführen sein, die (auch) dadurch entstanden ist, dass von dem entsprechenden Gläubiger nach dessen bisherigem Verhalten keine Vollstreckungs- oder Inkassomaßnahmen zu befürchten sind, kann nicht ohne Weiteres von der Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit von dessen Benachteiligungsvorsatz ausgegangen werden.

Urteil des LG Erfurt vom 3.8.1951
Aktenzeichen: c 127 WA 8200/14
jurisPR-InsR 2009, 37109


Mantelkauf büromöbel leasing

GmbH gründen kaufen

GmbHmantel firmenmantel kaufen


Top 8 loi:


    Von