Urteil Annkatrin Scherer Solartechnik Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Annkatrin Scherer
Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Annkatrin Scherer mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 13.11.1956 – Az. d 766 Pu 1494/10
Der Geschäftsführer Annkatrin Scherer ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 48 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Annkatrin Scherer, der zusammen mit seinem Bruder Otger Seitz Gesellschafter der Annkatrin Scherer Solartechnik Ges. mit beschränkter Haftung ist, aber nur 91 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 12.11.1936
Aktenzeichen: U 765 mt 6054/19
StuB 2019 , 52625