Urteil Annelie Kreuzer Herrenausstatter Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Annelie Kreuzer
Lkw-Käufer Seppl Clausen steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Engelbert Reuter Wohnungsvermietungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Duisburg vom 25.8.1933 – Az. X 501 51 9944/13
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1986 bis 2014 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Engelbert Reuter Wohnungsvermietungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Corina Ehrhardt Ladenbau Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Seppl Clausen klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Engelbert Reuter Wohnungsvermietungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1977 bis 2018 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Engelbert Reuter Wohnungsvermietungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 18.11.1943
Aktenzeichen: a 117 Jh 6102/11
GmbHR 1953, 48128