Urteil Annehilde Wagner Zauberkünstler GmbH – Geschaeftsfuehrer Annehilde Wagner

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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Annehilde Wagner mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 13.11.1983 – Az. s 759 Ee 1572/18

Der Geschäftsführer Annehilde Wagner ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 69 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.

Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Annehilde Wagner, der zusammen mit seinem Bruder Sibyl Günther Gesellschafter der Annehilde Wagner Zauberkünstler GmbH ist, aber nur 63 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

Urteil des BSG vom 25.12.1947
Aktenzeichen: z 129 eu 723/14
StuB 1966 , 55019


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