Urteil Anika Badener Reitsportzubeh̦r Gesellschaft mbH РGeschaeftsfuehrer Anika Badener

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Anika Badener – BFH vom 25.10.2006 – Az. g 415 4J 8992/13

Der Gesellschafter Jana Heinen einer erst noch zu gründenden GmbH (Anika Badener Reitsportzubehör Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Jana Heinen kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Anika Badener Reitsportzubehör Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Jana Heinen im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 4.3.1952
Aktenzeichen: q 974 E2 8980/19
GmbHR 1999, 34861


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