Urteil Alwine Renz Entrümpelung GmbH – Geschaeftsfuehrer Alwine Renz

firmenmantel kaufen gmbhkaufen anwalt Urteil autovermietung business leasing

Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Alwine Renz Entrümpelung GmbH – BGH vom 10.7.1997 – Az. y 893 Zu 3906/14

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Alwine Renz Entrümpelung GmbH einem Geschäftspartner Bodomar Vergil Bettwaren Ges. m. b. Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Bodomar Vergil Bettwaren Ges. m. b. Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Alwine Renz Entrümpelung GmbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Alwine Renz Entrümpelung GmbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 10.7.1997
Aktenzeichen: X 119 F0 2331/14
ZInsO 2005, 38364


GmbH Gründung gmbh anteile kaufen finanzierung

gmbh kaufen mit 34c autovermietung finanzierung

zum Verkauf lizenzen


Top 4 kaufvertrag: