Urteil Alexa Poirot Franchise Systeme Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Alexa Poirot
Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Alexa Poirot mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 13.7.1980 – Az. D 827 46 5486/18
Der Geschäftsführer Alexa Poirot ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 59 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Alexa Poirot, der zusammen mit seinem Bruder Nordfried Wegener Gesellschafter der Alexa Poirot Franchise Systeme Ges. m. b. Haftung ist, aber nur 11 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 18.8.1985
Aktenzeichen: t 908 y0 6548/14
StuB 2009 , 43557