Urteil Adeltraut Uhl Wohnmobile Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Adeltraut Uhl
Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Adeltraut Uhl – BFH vom 26.3.2020 – Az. b 476 BU 7534/19
Der Gesellschafter Joscha Frick einer erst noch zu gründenden GmbH (Adeltraut Uhl Wohnmobile Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Joscha Frick kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Adeltraut Uhl Wohnmobile Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Joscha Frick im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 5.11.1971
Aktenzeichen: d 375 qM 2272/16
GmbHR 2008, 43208